Wichtig ist die Frist 13.04.2021 für Sie! Bis zu diesem Tag muss bei der Schulleitung Ihr schriftlicher Antrag auf freiwilliges Wiederholen Ihres Kindes der Jahrgangsstufe vorliegen. Jahrgangsstufe 1 ist ausgenommen (also nur Klassen 2 bis 6).
Bis zum 26.04.2021 muss nach Ihrer Antragstellung das Beratungsgespräch stattgefunden haben und Sie über Vor- und Nachteile einer Wiederholung informieren.
Am 30.04.2021 muss die Schule die Schulaufsicht und den Schulträger über ALLE freiwilligen Wiederholer der ganzen Schule informieren.
Bitte lesen Sie die Hinweise auf Seite 3 genau. Das freiwillige Wiederholen wird nicht auf die Dauer der allgemeinen Schulpflicht angerechnet.
Auf Seite 4 sehen Sie den Zeugnisvermerk, der bei einem freiwilligen Wiederholen auf dem Zeugnis erscheinen wird.
[Antrag der Eltern auf Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe]
[Dokumentation des Beratungsgesprächs
bei Wiederholungswunsch einer Jahrgangsstufe]